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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Katzenpension "kleiner Tiger"

  1. Aufnahme:

    Der Tierhalter versichert, dass die übergebene Katze sein Eigentum, gesund, vorschriftsmäßig und regelmäßig geimpft sowie kastriert ist. Die Aufnahme und Abholung der Katze erfolgt nach telefonischer oder schriftlicher Vereinbarung. Sollte die Katze nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt werden, so verlängert sich der Aufenthalt automatisch zum vereinbarten Tagespreis. Die Aufnahme der Katze erfolgt nur mit gültiger Impfung und Impfpass, der während des Aufenthaltes in der Katzenpension hinterlegt werden muss.

  2. Gesundheit:

    Es werden nur gesunde, gepflegte und geimpfte –sowie kastrierte Katzen aufgenommen. Jede Katze wird vor der Aufnahme auf den Gesundheits-sowie Pflegezustand kontrolliert. 7 Tage vor der Aufnahme muss die Katze entfloht und 3 Tage vor der Aufnahme entwurmt werden. Sollte am Tag der Annahme eine Katze krank, ungepflegt, nicht kastriert sein, oder fehlt der gültige Impfpass, so ist die Katzenpension berechtigt, die Annahme der Katze zu verweigern. Der gesamte Betrag für den gebuchten Aufenthalt kann hier nicht zurückerstattet werden. Es steht der Katzenpension frei, während des Aufenthaltes erkrankte Katzen oder bei begründetem Verdacht auf Krankheit, einen Tierarzt zu konsultieren. Die Kosten für eine notwendige Untersuchung- bzw. Behandlung hat der Tierbesitzer zu tragen. Die Katzenpension „kleiner Tiger“ kümmert sich mit größter Fürsorge und Sorgfalt um ihre Katze. Für eventuelle unvorhersehbare Unfälle oder Krankheiten kann jedoch keine Haftung übernommen werden.

  3. Unterbringung:

    Um Stress und Infektionskrankheiten weitgehend vorzubeugen, wird jede Katze in einem Einzelzimmer untergebracht. Partnerkatzen beziehen ein Doppelzimmer. Jedes Zimmer hat Zugang zu einem separaten, gesicherten Freigehege.

  4. Verrechnung:

    Der Aufenthalt ist komplett im Voraus zu bezahlen. Medikamentengabe wird je nach Aufwand extra verrechnet. Bei einem Kurzaufenthalt (unter 4 Tage) fällt eine Endreinigungsgebühr von € 7.-- extra an. Ab dem 4. Tag Aufenthalt entfällt diese Gebühr. Der Ankunft-sowie der Abreisetag wird voll verrechnet.

  5. Abholung:

    Die Katze wird nur an der Katzenpension bekannte Personen ausgehändigt. Sollte nicht der Vertragspartner die Katze abholen, so ist dies schriftlich und rechtzeitig der Katzenpension mitzuteilen. Andernfalls kann die Katzenpension die Herausgabe der Katze verweigern. Sollte die Katze nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt werden, so verlängert sich der Aufenthalt automatisch zum vereinbarten Tagespreis. Sollte der Besitzer die Übernahme der Katze verweigern, so ist die Katzenpension berechtigt, die Katze an andere Stelle zu geben, wo für sie Sorge getragen wird. Die Kosten hierfür hat der Besitzer zu tragen.

  6. Stornofristen:

    die Katzenpension empfiehlt eine Urlaubsausfallversicherung. Bei Stornierung bis 7 Tage vor Aufenthalt 50% Rückerstattung des Gesamtbetrages. Bei Stornierung später als 7 Tage vor Ankunft wird der gesamte Betrag nicht zurückerstattet. Kann das Tier wegen mangelnder Gesundheits-oder Pflegezustandes, oder wegen fehlendem Impfpass nicht aufgenommen werden, so kann der gesamte Betrag für den gebuchten Aufenthalt nicht zurückerstattet werden. Bei vorzeitiger Abholung der Katze wird nichts zurückerstattet.

  7. Beanstandungen:

    der Tierbesitzer hat Beanstandungen schriftlich zu melden. Die Katzenpension kümmert sich mit größter Fürsorge und Sorgfalt um Ihre Katze, für eventuelle unvorhersehbare Unfälle oder Krankheiten kann jedoch keine Haftung übernommen werden.

  8. Todesfall:

    die Katzenpension übernimmt keine Haftung für das Versterben einer Katze. Sollte die Katze in der Katzenpension Ableben, wird der Besitzer kontaktiert. Sollte der Besitzer trotz mehrmaligen Versuchen nicht erreichbar sein, wird die Katze nach 24h an die Veterinärmedizinische Untersuchungsanstalt Wien zur Feststellung der Todesursache übersandt. Die Kosten hat der Tierbesitzer zu bezahlen.

  9. Gerichtsstand:

    als vereinbarter Gerichtsstand gilt das Bezirksgericht Kufstein.

  • Katzenpension „kleiner Tiger“
  • Carola Pirchmoser
  • Krückl 2b | A-6335 Thiersee